Schlusschein, auch Schlusszettel (contract note)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Ein rechtsgültiger schriftlicher Beleg über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten, insbes. Aktien. Darin sind alle besonderen Vertragsbedingungen aufgeführt. Siehe Abwicklungsbestätigung, Buchgewinn, Closing, Kapitalanlage-Mustervertrag, Kontrakt, Settlement, Übertragung, endgültige.
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