Schlusschein, Schlusszettel

Schlusschein, auch Schlusszettel (contract note)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Ein rechtsgültiger schriftlicher Beleg über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten, insbes

Ein rechtsgültiger schriftlicher Beleg über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten, insbes. Aktien. Darin sind alle besonderen Vertragsbedingungen aufgeführt. Siehe Abwicklungsbestätigung, Buchgewinn, Closing, Kapitalanlage-Mustervertrag, Kontrakt, Settlement, Übertragung, endgültige.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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