Schleusengeld, Abgabe

Schleusengeld (sluice fee, lockage)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Abgabe, die ein Schiff beim Durchlauf einer Schleuse bzw

Abgabe, die ein Schiff beim Durchlauf einer Schleuse bzw. auch in einem Schiffshebewerk (ship canal lift) zu entrichten hat; in alten Dokumenten auch Archengeld (Arche = Schleuse) genannt. Siehe Ankergeld, Furtgeld, Hafengeld, Hebegeld, Kapgeld, Krangeld, Rheinoctroi, Torgeld, Wassergeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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