Scheintransaktionen (wash sales; oft auch im Deutschen Wash Sales)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Aufsichtsrechtlich verbotene Geschäfte, bei denen in demselben Kontrakt sowie an derselben Börse auf denselben Termin gleichzeitig Käufe und Verkäufe (oder umgekehrt) vorgenommen werden. Tatsächlich wird auf diese Weise keine Position eingenommen; es entsteht aber der Eindruck, dass ein Kauf bzw. Verkauf gegeben sei. -Scheintransaktionen haben in der Regel den Zweck, die (Termin)Umsätze hochzutreiben, um dadurch andere Marktteilnehmer zum Einsteigen in diesen Teilmarkt zu locken. Durch die Wachsamkeit der Aufsichtsbehörden an den kontrollierten Börsen jetzt die Ausnahme, aber auch heute noch in Offshore- Finanzplätzen nicht selten. Siehe Bear Raid, Bull Raid, Geschäfte, abgesprochene, Iceberg Orders, Dampfstube, Firmenbestatter, Frontrunning, Kursmanipulation, Marktpreismanipulation, Prearranged Trades, Scalping, Schlangenhandel, Wash Sales, Winkelmakler. Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 27, Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 181, S. 190, Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 174 f. (Wash Sales fallen unter die im März 2005 in Kraft getretene Marktmanipulations- Konkretisierungsverordnung [MaKonV], da sie irreführende Signale setzen), S. 186 f. (einzelne Fälle), S. 194 f. (weitere Fälle), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 164 f. (Mehrzahl der aufgedeckten Fälle betrifft Freiverkehrswerte) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin (Rubrik "Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft").
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16332636 |
