Schattenbankbereichsystem, Gesetzlich

Schattenbankbereichsystem (parallel banking sector; extra-legal banking sector, underground banking sector)

15.04.2008 - 00:20:39

Schattenbankbereichsystem (parallel banking sector; extra-legal banking sector, underground banking sector). Gesetzlich errichtete und rechtlich einwandfrei verfasste Unternehmen, die keine Banken sind, trotzdem aber Finanzgeschäfte betreiben, indem sie vor allem kurzfristige Mittel aufnehmen und diese langfristig als Darlehn vergeben bzw

Gesetzlich errichtete und rechtlich einwandfrei verfasste Unternehmen, die keine Banken sind, trotzdem aber Finanzgeschäfte betreiben, indem sie vor allem kurzfristige Mittel aufnehmen und diese langfristig als Darlehn vergeben bzw. in von Insolvenz bedrohte Firmen leiten. Zu solchen Unternehmen zählen Hedge-Fonds, Vulture- Funds und Structured Investment Vehicles. Neben lizenzierten, von den Aufsichtsbehörden überwachten Instituten bestehende Unternehmen, die unerlaubt Geldgeschäfte aller Art betreiben. In Deutschland besteht eine weitverzeigte Gruppe solcher Untenehmen; die Einlagen werden häufig von hier lebenden Menschen ausländischer Herkunft geleistet. Nach Feststellungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird das Schattenbanksystem häufig auch zur Geldwäsche benutzt. Zudem ist dieser Schwarzmarkt auch ein idealer Umschlagsplatz für gefälschte und verfälschte Wertpapiere sowie für Counterfeit Cards. -Der Anteil betrügerischer Machenschaften seitens der anbietenden Dienstleister ist in diesem Bereich äusserst sehr hoch; eine Rechtsverfolgung aber aus verschiedenen Gründen schier aussichtslos. Siehe Address Spoofing, Blind Pool, Daimonion, Dampfstube, Domizil-Verschleierung, Einziehung, Finanzgeier, Firmenbestatter, Geheimtip, Geldtransfer-Vermittler, Ghettobanking, Groll-Effekt, Internet- Angebote, Hawala, High risk countries, Kapitalmarkt, grauer, Nominee, Offshore- Finanzplätze, Parallel Banking, Racheengel, Remittance Services, Underground Banking, Verständlichkeit, Winkelmakler. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 71 ff., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 83 ff. sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin (Rubrik "Erlaubnispflicht und Verfolgung unerlaubt betriebener Geschäfte").

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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