Saldierungs-Verbot, Grundregel

Saldierungs-Verbot (balancing prohibition)

15.04.2008 - 00:20:39 | ad-hoc-news.de

Grundregel, nach der in keinem Fall Schulden mit Vermögenswerten aufgerechnet werden dürfen; beide sind allemal getrennt voneinander auszuweisen

Grundregel, nach der in keinem Fall Schulden mit Vermögenswerten aufgerechnet werden dürfen; beide sind allemal getrennt voneinander auszuweisen. Ebenso dürfen Aufwendungen nicht mit Erträgen oder Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

boersenlexikon | 16332612 |