BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Sunset-Vorbehalt, Zeitraum

Sunset-Vorbehalt (sunset clause)

Die lediglich für einen fest umrissenen Zeitraum zugesagte Subvention oder Kreditgewährung, in der Regel in Bezug auf staatliche Finanzleistungen, seltener auch hinsichtlich der Finanzströme in einem (dann oft global tätigen) Firmenverbund zwischen Konzernmutter und Tochterunternehmen gesagt. -Die Kenntnis darüber, dass eine Defizitgarantie fristgemäss endet, schafft von Beginn an einen Zwang, kostendeckend zu wirtschaften. Siehe Steuerfinanzierung, Strukturumbruch, Strukturwandel, Subventionen.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen