BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Stornoquote, Versi-

Stornoquote (cancellation quota)

Wenn nicht anders definiert, die aufgekündigten Versi- cherungs-Verträge, unterteilt nach Frühstorno (Abgang in den ersten 24 Monaten nach Vertragsabschluss innert des Geschäftsjahres in Prozent des mittleren Neugeschäftes [= die Hälfte des Neuzugangs im Geschäftsjahr plus die Hälfte des Neuzugangs des Vorjahres] auf der Grundlage von Monatssoll-Beiträgen der jeweiligen Versicherungsart) und Spätstorno (Abgang nach den ersten 24 Monaten innert des Geschäftsjahres in Prozent des Bestandes zu Beginn des Geschäftsjahres und auf Grundlage von Monats- Sollbeiträgen der jeweiligen Versicherungsart berechnet). -Die Stornoquote gilt unter anderem auch als ein Konjunktur-Indikator. -Siehe die Stornoquoten für einzelne Versicherungssparten in Deutschland im jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen