BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Silberwährung, Gesetzliches

Silberwährung (silver standard)

Gesetzliches Zahlungsmittel ist in diesem Falle ausschliesslich Silber; alle Verbindlichkeiten können allein durch Silbermünzen erfüllt werden. Deutschland hatte bis 1875 eine Silberwährung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen