BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Schussgeld, Zahlung

Schussgeld (shoot impost)

Zahlung in Bargeld, welche der Jagdherr für das zur Strecke gekommene Wild bezahlt. In vielen Ländern durch die jeweilige Jagdordnung genauer festgesetzt. Siehe Wildbanngeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen