BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Schulgeld (school fees; school tranfers)
Zahlungen, gefordert von Besuchern einer Bildungseinrichtung (bzw. deren Eltern) für den Unterhalt der Gebäude, die Besoldung des Lehrpersonals, Unterrichtsmaterial, Mittags-Verpflegung, Schuluniformen und andere Ausgaben. -Von den Schulträgern (Gemeinde, Kreis, Kanton) können in vielen Ländern (früher auch in Deutschland) für Schulneu-und Umbaukosten besondere Schulgelder erhoben werden. Zeckgebundene Überweisungen des Zentralstaates an Teilstaaten bzw. von Gebietskörperschaften (Länder, Kantone, Kreise) an Gemeinden für Schulzwecke. Siehe Brandgeld, Fremdenschulgeld, Hörergeld, Seminargeld, Unterrichtsgeld.