BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Sanktionsausschuss, BörsG

Sanktionsausschuss (sanction committee)

Nach § 20 BörsG kann durch die zuständige Landesregierung ein Gremium gebildet werden, das Personen mit einer Geldstrafe belegt, die gegen börsenrechtliche Vorschriften oder Anordnungen verstösst, welche eine ordnungsmässige Durchführung des Handels an der Börse oder der Börsengeschäftsabwicklung sicherstellen sollen, oder im Zusammenhang mit der Tätigkeit an der Börse den Anspruch auf kaufmännisches Vertrauen oder die Ehre eines anderen Handelsteilnehmers verletzt. Siehe Agiotage, Börse, Kursmanipulation, Marktpreismanipulation, Nominee, Prearranged Trades, Scalping, Scheintransaktionen, Schlangen-Handel. Sarbanes-Oxley Act, SOX: Im Jahr 2002 in den USA in Kraft getretenes Gesetz, das die Befugnisse der Aufsichtsbehörden erweitert und eigene Behörde zur Überwachung auch der Rechnungslegung von (börsennotierten) Aktiengesellschaften errichtete. Die bezüglichen Vorschriften gelten ohne Einschränkung auch für ausländische Unternehmen, deren Aktien zum Handel an einer nordamerikanischen Börse zugelassen sind. -Die in Zusammenhang mit dem Gesetz geforderten Anlegerschutzauflagen führten zwar zu (teilweise erheblichen) Mehrkosten bei den betroffenen Unternehmen. Aber es hat sich gezeigt, dass die durch die SOX vorgeschriebenen, weitreichenden internen Kontrollmassnahmen auch beträchtliche Vergeudung von Ressourcen und mithin Verlustquellen für das Unternehmen aufgespürt haben. Dem wird andererseits entgegengehalten, dass SOX Wandel und Innovationen bremse, weil ein übervorsichtige, am Hergebrachten festhaltende Geschäftspolitik begünstigt werde. Siehe Anderson-Skandal, Angaben, verschleierte, In- formations-Überladung, Public Company Accounting Oversight Board, Klartext, Rechnungslegung, waghalsige, Securities and Exchange Commission, Verständlichkeit, Vorhersagen, Wesentlichkeit, Zuverlässigkeit, Zweckdienlichkeit. Vgl. Monatsbericht der EZB vom September 2002, S. 35 f., Monatsbericht der EZB vom Mai 2005, S. 102 f.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen