BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Sachdividende, Aktiengesellschaft

Sachdividende (dividend in kind, property dividend)

Eine Aktiengesellschaft schüttet die Dividende an die Anteilseigner nicht in Geld aus, sondern auf dem Weg über Wirtschaftsgüter (§ 58, Abs. 5 AktG). Praktisch geschieht dies heute in der Regel dadurch, dass Aktien von Tochtergesellschaften übertragen werden.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen