Rückkaufspreis (repurchase price)
15.04.2008 - 00:20:39
Preis, zu dem der Käufer verpflichtet ist, dem Verkäufer Vermögenswerte im Rahmen einer Rückkaufsvereinbarung zu veräussern. -Der Rückkaufspreis ist regelmässig gleich der Summe aus dem Kaufpreis und dem Preisaufschlag, der dem Zins auf den zur Verfügung gestellten Liquiditätsbetrag für die Laufzeit der Operation entspricht. Siehe Option.

