Risk Reporting (so auch im Deutschen gesagt)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Meldepflicht der Banken an die Aufsichtsbehörde über die Einzelheiten ihres Risikomanagements, nämlich ihre Schritte zum Erkennen, Bewerten und Steuern von Risiken. Siehe Basel-II, MindestanforderungenMindestanforderungen an das Risikomanagement, Risikoabteilung, Risikomanagement, Risikoprofil. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 88 f. (Backtesting-Ergebnisse) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin (Rubrik "Risikomodelle").
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