Risikoüberwachung, KapitalanlagegesellschaftKapitalanlagegesellschaft

Risikoüberwachung, gegliederte (structured risk monitoring)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Eine KapitalanlagegesellschaftKapitalanlagegesellschaft muss für jedes ihrer Sondervermögen, in denen Derivate enthalten sind, über ein eigenes Risikomanagement verfügen, das die Risiken des Sondervermögens unter Verwendung von hinreichend fortgeschrittenen Techniken des Risikomanagements fortlaufend erfasst, misst und steuert

Eine KapitalanlagegesellschaftKapitalanlagegesellschaft muss für jedes ihrer Sondervermögen, in denen Derivate enthalten sind, über ein eigenes Risikomanagement verfügen, das die Risiken des Sondervermögens unter Verwendung von hinreichend fortgeschrittenen Techniken des Risikomanagements fortlaufend erfasst, misst und steuert. Dabei sind sowohl die Risikoprofile der einzelnen Vermögensgegenstände eines Sondervermögens als auch das vollständige Risikoprofil des Sondervermögens gesamthaft zu beachten. Die angewendeten Risikomanagement- Techniken haben sich dabei am aktuellen Stand der Entwicklung zu orientieren. -Dies schreibt die deutsche Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten in Sondervermögen nach dem Investmentgesetz (Derivateverordnung [DerivateV]) vom 6. Februar 2004) im einzelnen vor. Siehe Derivate, Kapitalanlagegesellschaft, Risikomanagement. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 89 (Schwierigkeiten der Risikomessung bei Dach-Hedge-Fonds) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin (Rubrik "Risikomodelle").

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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