Reintermediation, Banken

Reintermediation (re-intermediation)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Banken übernehmen von ihnen selbst oder von nahestehenden Zweckgesellschaften ausgegebene notleidende Papiere

Banken übernehmen von ihnen selbst oder von nahestehenden Zweckgesellschaften ausgegebene notleidende Papiere. Oft geschieht dies nicht aus vertraglicher Verpflichtung (Rückübertragungs-Klausel), sondern (wie etwa bei Asset Backed Securities im Gefolge der Subprime-Krise 2007) um die Reputation des Instituts zu wahren. Siehe Krise der Sicherheiten, Risikoprofil, Unterstützung, stillschweigende, Verbriefung, Verlustabsorbierung, Wasserfall-Prinzip.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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