Regelersteller auch Standardsetter (standard setter)
15.04.2008 - 00:20:39 | ad-hoc-news.de
Wenn nicht anders definiert Fachgremien, Beiräte, Ausschüsse und Kommissionen, die Regeln (Standards) für Abläufe auf dem Finanzmarkt vorschlagen. Diese werden dann vom Gesetzgeber bzw. den Aufsichtsbehörden als allgemeingültige Vorschriften eingeführt. -Den Standardsettern zählt man auch alle Gremien bei, die Anleitungen für die Rechnungslegung (nach IFRS, US-GAAP) erarbeiten und vorschlagen. Siehe Aufsichtsgespräche, Auswirkungsstudien, Calls for Advice, IFRS, Informations-Überladung.
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