BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Risikoteilung, Geschäftspraxis

Risikoteilung (risk sharing)

Wenn nicht anders definiert eine besondere Geschäftspraxis der Assekuranzbranche, und hier wieder im besonderen der Rückversicherer. Sie besteht darin, dass (in der Regel über Zweckgesellschaften) hochverzinsliche Katastrophen- Anleihen begeben werden, die von dem Rückversicherer übernommene Risiken auf die Zeichner der entsprechenden Papiere verteilen. Tritt der Schadensfall ein, so tragen die Besitzer der VerbriefungspapiereWertpapiere mit ihrem (in der Regel nach dem Wasserfall- Prinzip gestuften) Anteil zur Leistung des Rückversicherers bei. Siehe Embedded- Value Verbriefung, Retrozession, Terror-Papiere, XXX-Insurance-Linked Securities.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen