BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Risikoadjustierung, Tatsache

Risikoadjustierung (risk adjustment)

Die Tatsache, dass Kreditnehmer gemäss ihrer (durch Rating jeweils ermittelten) Bonitätsklasse Zinsen für ein Darlehn zahlen müssen; nach Basel-II vorgeschrieben. -In Deutschland mussten vor allem gesunde mittelständische Unternehmen (durch die von Banken weithin einheitlich festgelegten Zinssätze) für Kredite auch ungesunder Firmen mitzahlen, was zu einer volkswirtschaftlich unerwünschten Umverteilung zugunsten schwacher Unternehmen führte. Die knappen finanziellen Mittel gelangten nicht zum "besten Wirt". Siehe Ausfall-Wahrscheinlichkeit, Basel-II, Bonitätsklasse, Konditionenspreizung, Kreditrisiko-Prämie, Mittelstandsbank, NegativausleseNegativauslese, Raroc, Rating, Strukturumbruch.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen