BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Rheinoctroi, Rhine

Rheinoctroi (Rhine octroi)

Eine Geldzahlung, die Schiffe beim Befahren des Rheins zu entrichten hatten. Ihr Ertrag floss grösstenteils in die Unterhaltung der Leinpfade (Treidelwege [towpath] an den Ufern; treideln = ein Schiff vom Ufer aus flussaufwärts ziehen) sowie zur Finanzierung der zur Rheinschiffahrt erforderlichen Arbeiten zu. -In der zeitgenössischen Literatur wird die Vielzahl der Zollstellen am Rhein heftig beklagt; das jeweils erzwungene Anlanden erschwerte den Transport von Personen und Waren beträchtlich. Siehe Bugsiergeld, Furtgeld, Octroi, Rekognitionsgeld, Schleusengeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen