BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Reuegeld, Vergütung

Reuegeld (forfeit)

Vergütung, die von zwei Vertragspartnern derjenige dem anderen zahlt, um sich das Rücktrittsrecht vom Vertrag vorzubehalten; auch Wandelgeld genannt. Es entspricht der Prämie bei Spekulationsgeschäften. Siehe Abstandsgeld, Optionsgeschäft, Prämiengeschäft, Spekulation.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen