BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Rentenversicherung, Deutschland

Rentenversicherung, gesetzliche (old age pension scheme)

In Deutschland auf das Jahr 1889 zurückgehende Zwangsversicherung, um Einkommen bei unfallbedingter Erwerbsunfähigkeit und Altersruhegeld zu gewährleisten. Vielfach umgestaltet und auf die jeweiligen Gegebenheiten angepasst, stellt sie heute einen wichtigen Parafiskus dar. Siehe Bundesagentur für Arbeit, Krankenversicherung, gesetzlichem Pflegeversicherung. Vgl. das Finanzgebaren der gesetzlichen Rentenversicherung ausgewiesen im Statistischen Teil des jeweiligen Monatsberichts der Deutschen Bundesbank, Rubrik "Öffentliche Finanzen in Deutschland".

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen