Publizität, Börsenzugelassene

Publizität, situationsbezogene (situative publicity)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Börsenzugelassene Unternehmen in Deutschland sind neben der Regelpublizität (Veröffentlichung des Jahresabschlusses einschl

Börsenzugelassene Unternehmen in Deutschland sind neben der Regelpublizität (Veröffentlichung des Jahresabschlusses einschl. Anhang und Lagebericht) zu einer Ad-hoc-Publizität verpflichtet, um den Marktteilnehmern zwischen den Stichtagen der Regelpublizität den raschen Zugang zu Informationen über wichtige Unternehmensereignisse zu gestatten. Dies ist in § 15, Abs. 1 WpHG vorgeschrieben. Siehe Ad-hoc-Mitteilung, Delisting, Frontrunning, Kursmanipulation, Marktdisziplin, Scalping, Stimmrecht-Offenlegung, Wirtschaftsprüfer.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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