Prüfung, mangelfreie (satisfactory audit)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Die Aufsichtsbehörde hat im Zuge einer Kontrolle eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens nach § 36 WpHG keine Fehler oder Mängel gefunden. Was Fehler und Mängel sind, definiert in Deutschland die zu Jahresbeginn 2005 in Kraft getretene Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV). Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann im Falle mangelfreier Prüfung in einem Jahr in den nächsten Jahre eine vereinfachte Prüfung vornehmen. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 109.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16332357 |
