Product, Placement

Product Placement (so auch im Deutschen gesagt)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Die Einbindung des Namen eines Unternehmens, des Firmen-bzw

Die Einbindung des Namen eines Unternehmens, des Firmen-bzw. Gruppenlogos (Sparkasse, Volksbank), der äusseren Betriebsgebäude, der Darstellung von geschäftlichen Abläufen (Kundenbetrieb in der Kassenhalle, am Bankschalter) und anderer kennzeichnenden Merkmale vor allem in Fernseh-Sendungen, Filmen sowie (immer häufiger in Hinblick auf die Zielgruppe der Jugendlichen und vereinsamten Singles) Computerspielen und virtuellen Welten wie Second Life. Dabei werden oftmals entsprechende Szenen in die filmischen Spielfolge so eingegliedert, dass sie gleichsam für den Handlungsablauf notwendig erscheinen. Dem normalen Betrachter bleibt es deshalb verborgen, dass es sich bei den Auftritten um bezahlte Werbung handelt. -Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist Product Placement in Deutschland nicht verboten und auch bei Finanzdienstleistern von den Aufsichtsbehörden bis anhin nicht gerügt worden. Siehe Cobranding, Cross-Selling-Potential, Jubiläums- Veranstaltungen, Kultursponsoring, Schleichwerbung, Sponsoring, Werbebeschränkungen.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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