Privatbankier (private banker, individual banker)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Persönlich mit ihrem Vermögen haftende Inhaber bzw. Teilhaber von Banken in der Rechtsform der Einzelfirma oder Kommanditgesellschaft. In Deutschland sind solche Firmen grundsätzlich nicht erlaubt. In der Schweiz bestehen solche (teilweise traditionsreiche und in der Regel auf einen bestimmten Kundenkreis oder auf ein Geschäftsfeld spezialisierte) Bankhäuser vor allem in Basel, Genf, Lausanne und Zürich. Siehe Einzelfirma, bankliche. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 117 (Inhaberkontrollverfahren bei Privatbanken; Erlaubnis für die Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft).
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