Preissteigerung, Angleichung

Preissteigerung

Veröffentlicht am: 09.06.2008 um 11:03 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Wenn nicht anders definiert die Angleichung der Einzelhandelspreise an geänderte Marktverhältnisse.

Wenn nicht anders definiert die Angleichung der Einzelhandelspreise an geänderte Marktverhältnisse. Die Anpassungsgeschwindigkeit ist dabei für die Geldpolitik von besonderer Bedeutung (vor allem in Bezug auf die Inflationserwartungen) und wird daher von den Zentralbanken beobachtet. Siehe Erhebung fachlicher Prognostiker, Geldpolitik, vorausschauende, Inflation, gefühlte, Inflation Targeting, Warenhorte. Vgl. Monatsbericht der EZB vom November 2006, S: 85 ff. (mit vergleichenden Übersichten).

Disclaimer...

de | boersenlexikon | 17484421 |