Portfolioverwaltung (portfolio management)
15.04.2008 - 00:20:39
Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für Dritte mit Entscheidungsspielraum. In Deutschland unterliegen entsprechende Dienstleister der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie bedürfen ferner einer Erlaubnis gemäss § 32 KWG. Siehe Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 124 (einem Anlagevermittler ist es nicht erlaubt, auch als Portfolioverwalter tätig zu sein).

