Pfandleiher, Betriebe

Pfandleiher (pawnbroker)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Betriebe, die gewerbsmässig verzinsliche Darlehn gegen die Verpfändung von (Wert)Gegenständen gewähren

Betriebe, die gewerbsmässig verzinsliche Darlehn gegen die Verpfändung von (Wert)Gegenständen gewähren. Sie gelten in Deutschland zwar nach § 2, Abs. 1 KWG nicht als Kreditinstitute, sind aber im Zuge der Geldwäsche in das Visier der Behörden gekommen. Ihr Betrieb ist in Deutschland erlaubnispflichtig. Siehe Beleihungswert, Faustpfand, Zahlhaus.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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