Papiere, Oberbegriff

Papiere (papers)

15.04.2008 - 00:20:39

Oberbegriff für alle auf dem Finanzmarkt handelbaren Verträge, die eine Zahlung in Geld zum Gegenstand haben oder eine Lieferung von Waren (wie vor allem bei Optionen) einschliessen

Oberbegriff für alle auf dem Finanzmarkt handelbaren Verträge, die eine Zahlung in Geld zum Gegenstand haben oder eine Lieferung von Waren (wie vor allem bei Optionen) einschliessen. -Die Verträge müssen dabei nicht als Schriftstück im engeren Sinne ausgestellt sein, also nicht auf dem Werkstoff Papier als Träger. Vielmehr genügen inzwischen weithin auch entsprechende elektronische Aufzeichnungen als rechtsgültige Vereinbarung. Auch ist die Börsenfähigkeit kein unerlässliches Merkmal des (sehr weiten) Begriffes. Siehe Aktie, Anleihe, Effekten, Inhaberschuldverschreibung, Obligation, Option, Privatplazierung, Produkt, Schuldverschreibung, Titel, Vertretbarkeit, Wertpapiere, Wertschriften.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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