BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Proxy, Deutschen

Proxy (so auch im Deutschen gesagt)

Bevollmächtigte Person, besonders auf der Hauptversammlung einer Gesellschaft. Vertretungs-Vollmacht allgemein, besonders zur Vertretung des Aktionärs auf der Hauptversammlung. Server eines Providers, auf dem die Zwischenspeicherung von oft abgerufenen Informationen aus dem Internet erfolgt (Begriff der Informatik).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen