BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Paraphernalgeld, Dokumenten

Paraphernalgeld (paraphernalia)

In älteren Dokumenten Bargeld oder Vermögensgegenstände, die eine Braut bei der Heirat einbringt, ehevertraglich ihr Eigentum bleibt und von ihrem Mann als Sondergut verwaltet wird; von para = neben und pherne = Mitgift. Siehe Brautgeld, Hielichgeld, Wittum.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen