Organismen, Anlagen

Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, OGAW (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities, UCITS)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Entitäten, deren ausschliesslicher Zweck darin besteht, beim Publikum beschafftes Geld für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren anzulegen

Entitäten, deren ausschliesslicher Zweck darin besteht, beim Publikum beschafftes Geld für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren anzulegen. Siehe OGAW-Fonds, Super-OGAW-Fonds.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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