Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, OGAW (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities, UCITS)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Entitäten, deren ausschliesslicher Zweck darin besteht, beim Publikum beschafftes Geld für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren anzulegen. Siehe OGAW-Fonds, Super-OGAW-Fonds.
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