Organisationsplan (organisation chart)
15.04.2008 - 00:20:39
Einem Antrag auf Erlaubnis bei der Aufsichtsbehörde ist ein Plan vorzulegen, aus dem der organisatorische Aufbau und die Art der vorgesehenen Geschäfte des Instituts deutlich werden. Rechtsquelle ist Artikel 7 und Artikel 22 der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (Neufassung). Siehe Organisationsvorschriften.
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