Optionsschein (warrant)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
(Börsengängiges) Dokument, in welchem das Recht, nicht aber auch die Verpflichtung verbrieft wird, eine bestimmte Menge eines Basiswertes (Waren, Wertpapiere) zu kaufen (Call-Option) oder zu verkaufen (Put-Option). Siehe Abschlag, Option, Sleepy Warrant, Tubos, Warrant. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom März 2007, S. 26 (Optionsscheine in der Zahlungsbilanz).
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16332148 |
