Optionsschein, Börsengängiges

Optionsschein (warrant)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

(Börsengängiges) Dokument, in welchem das Recht, nicht aber auch die Verpflichtung verbrieft wird, eine bestimmte Menge eines Basiswertes (Waren, Wertpapiere) zu kaufen (Call-Option) oder zu verkaufen (Put-Option)

(Börsengängiges) Dokument, in welchem das Recht, nicht aber auch die Verpflichtung verbrieft wird, eine bestimmte Menge eines Basiswertes (Waren, Wertpapiere) zu kaufen (Call-Option) oder zu verkaufen (Put-Option). Siehe Abschlag, Option, Sleepy Warrant, Tubos, Warrant. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom März 2007, S. 26 (Optionsscheine in der Zahlungsbilanz).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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