BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Ordnungsgeld, Zahlung

Ordnungsgeld (fine)

Allgemein eine Zahlung, die eine natürliche oder juristische Person als Strafe für schuldhafte Verletzung von Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Verfügungen, Richtlinien, Verhaltensvorschriften [etwa bei Gericht] usw.) in Bargeld zu leisten hat.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen