BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Namensidentität, Gemäss

Namensidentität (firm's name identity)

Gemäss europäischem Gemeinschaftsrecht und aufsichtlicher Übereinkunft können (ungeachtet allfälliger Vorschriften über die Verwendung der Worte "Bank", "Sparkasse" oder anderer Bankbezeichnungen) Kreditinstitute für die Ausübung ihrer Tätigkeit im Gebiet der EU gesamthaft denselben Namen verwenden wie in ihrem Sitzland. Besteht die Gefahr einer Verwechslung, so können die Aufnahmeländer der Klarheit wegen einen erläuternden Zusatz zu der Bezeichnung vorschreiben.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen