Multiple-Class Funds (so auch im Deutschen gesagt; in der deutschen Gesetzessprache Investmentfonds mit verschiedenen Anteilsklassen)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Investmentfonds, deren Anteile unterschiedliche Rechte und Pflichten (Anteilsklassen) haben. -Für die Anteilsklassen sind zahlreiche Gestaltungen möglich, etwa nach Anlegergruppe (Privatanleger, institutionelle Anleger, nach der Gebührenberechnung (Anteile mit und ohne Ausgabe- Aufschlag) oder nach der Ertragsverwendung (Ausschüttung oder Thesaurierung). Dennoch bilden aber die mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten geleisteten Einzahlungen ein einheitliches Sondervermögen. -Die Aufsichtsbehörden verlangen den Nachweis eines fairen Interessensausgleichs (vor allem bei der Anteilspreisberechnung) innert der Anteilsinhaber gesamthaft.
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