Monitoring (so auch im Deutschen gesagt)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Die Möglichkeit des Aufspürens von illegalen Zahlungsströmen und Finanztransaktionen auch im Massenzahlungsverkehr durch den Einsatz geeigneter technischer Mittel. Nach § 25a KWG ist dies für Finanzdienstleister in Deutschland Pflicht. Siehe Beobachtungsliste, Kontenscreening. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2002, S. 28 ff., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 81 (Umsetzungsrichtlinien) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.
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