Mitarbeiter-Optionen, Beschäftigten

Mitarbeiter-Optionen (employee options)

15.04.2008 - 00:20:39

Ein Unternehmen räumt seinen Beschäftigten die Möglichkeit ein, Beteiligungsrechte an er Firma selbst oder einem nahestehenden Unternehmen zu erwerben

Ein Unternehmen räumt seinen Beschäftigten die Möglichkeit ein, Beteiligungsrechte an er Firma selbst oder einem nahestehenden Unternehmen zu erwerben. Vor allem bei Neugründungen (Start-ups) mindert sich so unter Umständen der Lohnaufwand. -Mitarbeiter-Optionen gelten als Lohnbestandteil und unterliegen spätestens zum Zeitpunkt des unwiderruflichen Rechtserwerbs (Zuteilung, im Steuerrecht auch Vesting genannt) der Besteuerung. Siehe Arbeitskosten, Fringe Benefits, Lohndrift, Lohnstückkosten, Prämie, Verlustübernahme, persönliche.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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