Mistrade (mistrade)
15.04.2008 - 00:20:39 | ad-hoc-news.de
Im Finanzmarkt ein Geschäftsabschluss, der durch die irrtümliche Eingabe von Aufträgen zustande kommt und rückgängig gemacht werden kann. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 67 (Beschwerden über undurchsichtige Mistrade- Regelungen). Siehe Definitiver Kauf, Übertragung, endgültige.
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