Mindestanlagesumme, Kapitalanlagegesellschaften

Mindestanlagesumme (minimum investment amount)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Bei Kapitalanlagegesellschaften der (in der Regel satzungsmässig festgelegte) Betrag, den ein Anleger zumindest für den Kauf von Fondsanteilen anzulegen hat.

Bei Kapitalanlagegesellschaften der (in der Regel satzungsmässig festgelegte) Betrag, den ein Anleger zumindest für den Kauf von Fondsanteilen anzulegen hat.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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