Marktgeld (market fee)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Abgabe eines Händlers oder Bürgers an den Marktherren (Landesfürst, König, Stadtverwaltung) für das Recht, Waren auf dem Markt feilbieten zu dürfen; entweder als (nach der jeweiligen Lage auf dem Marktplatz gestaffeltes) Standgeld, als Anteil vom getätigten Umsatz oder als pauschal festgesetzte Zahlung. -Das Marktgeld war in der Regel zweckgebunden für die ordnungs-und feuerpolizeiliche Beaufsichtigung der Märkte und Messen. Siehe Kirchweihgeld, Messegeld, Torgeld, Umlage, Ungeld, Wägegeld, Wassergeld.
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