Marktgeld, Abgabe

Marktgeld (market fee)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Abgabe eines Händlers oder Bürgers an den Marktherren (Landesfürst, König, Stadtverwaltung) für das Recht, Waren auf dem Markt feilbieten zu dürfen; entweder als (nach der jeweiligen Lage auf dem Marktplatz gestaffeltes) Standgeld, als Anteil vom getätigten Umsatz oder als pauschal festgesetzte Zahlung

Abgabe eines Händlers oder Bürgers an den Marktherren (Landesfürst, König, Stadtverwaltung) für das Recht, Waren auf dem Markt feilbieten zu dürfen; entweder als (nach der jeweiligen Lage auf dem Marktplatz gestaffeltes) Standgeld, als Anteil vom getätigten Umsatz oder als pauschal festgesetzte Zahlung. -Das Marktgeld war in der Regel zweckgebunden für die ordnungs-und feuerpolizeiliche Beaufsichtigung der Märkte und Messen. Siehe Kirchweihgeld, Messegeld, Torgeld, Umlage, Ungeld, Wägegeld, Wassergeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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