BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Multi-Currency, Klausel

Multi-Currency Klausel (so auch im Deutschen gesagt)

Eine Kreditfazilität (Kreditrahmen: der einem Darlehnsnehmer zugesagte Betrag, bis zu dessen Höhe er bei der Bank Kredite in Anspruch nehmen darf), die wahlweise in zwei oder mehreren der im Vertrag vereinbarten Währungen beansprucht werden kann, manchmal auch Multi-Currency Credit Line genannt. Ein Unternehmen kann aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit der Bank ein Darlehn wahlweise in einer von mehreren Währungen in Anspruch nehmen. Siehe Doppelwährungsanleihe, Referenzwährung, Valutenklausel. Multijurisdictional Disclosure System, MDS: In den USA Abkommen der Securities and Exchange Commission mit Aufsichtsbehörden anderer Staaten über bestimmte Fragen der Beaufsichtigung, im besonderen über Offenlegungspflichten ausländischer, an US- Börsen zum Handel zugelassener Gesellschaften. Siehe Memoranda of Understanding. Multilateral Investment Guarantee Agency, MIGA: Institution der Weltbank, 1988 gegründet, mit Sitz in Washington, DC. Ihre Aufgabe ist die Förderung von Direktinvestitionen in Entwicklungsländer durch (Teil)Garantie-Übernahmen zur Deckung des politischen Risikos (Enteignung, Krieg und innere Unruhen, Kapitalverkehrs-Beschränkungen, Vertragsbruch). Siehe Devisenzwangswirtschaft, Kapitalverkehrskontrolle, Low Income Countries, Washington Concensus. Vgl. http://www.miga.org.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen