BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Mündelsicherheit, Gesetzlich

Mündelsicherheit (trustee security status)

Gesetzlich geforderte Sicherheit für Anlagen aus Mündelgeld (= Guthaben bevormundeter Personen). Zulässig sind in der Regel Spareinlagen und Anleihen öffentlich-rechtlicher Emittenten; ausgeschlossen sind jedoch Aktien oder Derivate. Siehe Gilt Edged.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen