BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Mühlengeld, Früher

Mühl(en)geld (mill fee; grinding impost)

1 Früher von den gewerblichen Betreibern einer Mühle in Bargeld zu entrichtende Abgabe (Wasserzins). Bäche galten als Staatseigentum, und die Nutzung des Wassers durch Betriebe war daher gebührenpflichtig. 2 Beim Mahlen von Getreide in einer Mühle (gleich welcher Antriebsart) zu zahlender Betrag (Mühlakzise, Mahlsteuer). Siehe Wägegeld, Wassergeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen