BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Mindest-Raten, Vorschrift

Mindest-Raten (minimum down payments)

Vorschrift der Zentralbank (USA) oder der Aufsichtsbehörde, dass bei (Konsumenten)Darlehn die Banken zumindest den festgesetzten (monatlichen) Abzahlungssatz bei gegebenen Laufzeit fordern müssen. Eine Erhöhung des Prozentsatzes belastet die Kreditnehmer; die Nachfrage nach Kredit wird daher CETERIS PARIBUS sinken. Siehe Abzahlungsfrist, Darlehn, Höchstlaufzeiten, Ratenzahlung, Marge, Mindesteinschuss-Sätze.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen