Legal Opinion (so in diesem Zusammenhang auch im Deutschen gesagt; seltener mit Rechtsgutachten übersetzt)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
In Bezug auf den Finanzmarkt allgemein die sachverständige Stellungnahme eines Fachjuristen in Bezug auf ein Engagement, und hier im besonderen hinsichtlich einer vertraglichen Bindung in einer fremden Sprache und in einem ausländischem Rechtsraum. Kapitalanlagegesellschaften beschäftigen oftmals einen Stab von Vertragsrechtlern aus den jeweiligen Rechtsordnungen; auch bei grossen Instituten sind häufig juristische Berater aus verschiedenen Regionen der Erde angestellt. -Manchmal kommt es auch zu entsprechenden Abmachungen zwischen global tätigen Instituten. Danach prüft der jeweilige im Land ansässige Partner durch die Experten seines Hauses die auf die heimische Rechtsordnung bezogenen Vereinbarung eines ausländischen Partners. -Die hohen Aufwendungen für die Rechtsberatung führte in der letzten Zeit dazu, dass von internationalen Spitzenverbänden der im Finanzmarkt Tätigen eine Reihe Musterverträge, in der Regel in englischer Sprache, für fast jede (normale) Transaktion erarbeitet und bei entsprechenden Geschäften zugrundegelegt wurden. Siehe European Master Agreement, International Swaps and Derivates Association.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16331724 |
