Leasinggeschäft (leasing business)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Unternehmen, deren Haupttätigkeit im Abschluss von Verträgen über die Vermietung von Anlagen, Maschinen (einschliesslich Fahrzeugen) und (seltener) langlebigen Konsumgütern besteht. In Deutschland werden solche Dienstleister nach § 1, Abs. 3, . 3 den Finanzunternehmen beigezählt; sie bedürfen einer Erlaubnis nach § 32 KWG und unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Siehe Sale-and-Lease-Back.
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