BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Lotterie, Art

Lotterie (lottery)

Eine Lotterie ist eine besondere Art des Glücksspiels (gambling game). Der hauptsächliche Unterschied zum Glücksspiel i. S. von § 284 StGB liegt darin, dass die Lotterie das Vorliegen eines Spielplans voraussetzt. Dieser wird regelmässig der vom Veranstalter vorgegeben. Der Spielplan regelt den Spielbetrieb im Allgemeinen und gibt die Teilnahme-Bedingungen an. -Eine Sportwette (sport bet) ist keine Lotterie, da der Spieler seinen Einsatz selber bestimmen kann. Zusätzlich ist die Gewinnquote zwischen Wetter und Buchmacher für jede Spielpaarung individuell; sie wird jedes Mal neu festgelegt. -Von der Lotterie ist die Ausspielung (Tombola) zu unterscheiden, bei der ein Gewinn nicht in Geld, sondern in Gegenständen geschieht. Soweit diese in einer geschlossenes Gesellschaft (etwa: Pfarrfest, Betriebsjubiläum) stattfindet, ist eine behördliche Genehmigung nicht erforderlich. Sonst bedarf jede Form des öffentlichen Glückspiel-Betriebs der behördlichen Genehmigung. Im Gegensatz zu einer weit verbreiteten Meinung unterliegen Glückspiel-Unternehmen jedoch nicht der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, wiewohl in diesem bereich beträchtliche Summen bewegt werden und der Markt ziemlich unübersichtlich geworden ist. Siehe Finanzwetten, Losanleihe, Wettbüro.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen